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Brille gegen Laser - Muss die Private Krankenversicherung die Kosten einer Lasik-Operation übernehmen? Ein aktuelles Urteil des LG Dortmund spricht einem Versicherungsnehmer Kostenerstattung zu.
Die Praxis der Privaten Krankenversicherung beschäftigt sich in letzter Zeit häufig mit der Kostenerstattung für Lasik-Behandlungen. Die instanzgerichtliche Rechtsprechung hierzu ist höchst unterschiedlich. Eine Entscheidung des BGH steht bisher aus. Nach einem Urteil des LG Dortmund vom 05.10.2006, Az. 2 S 17/05, können die Kosten einer Lasik-Operation in einer unter Geltung der Versicherungsbedingungen MB/KK 94 geschlossenen Krankenversicherung erstattungsfähig sein. Mit der aktuellen Entscheidung des LG Dortmund haben die Versicherungsnehmer wieder ein Argument mehr in der Diskussion über die Kostenerstattung mit der Versicherung. Gerne beraten wir Sie, wie für Sie die Chancen auf Erstattung der Kosten einer Lasik-Operation durch Ihre Private Krankenversicherung stehen. Als Ansprechpartner für versicherungsrechtliche Fragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Zippel gerne zur Verfügung. |